Robert Magin Kfz-Sachverständiger
Unfall- & Schadengutachten

Nach dem Unfall entscheidet das Gutachten


Was Sie ersetzt bekommen, steht nicht im Unfallbericht und nicht im Kostenvoranschlag der Werkstatt. Es steht im Gutachten. Wird dort etwas nicht erfasst, wird es später auch nicht bezahlt — und nachreichen lässt sich ein Befund nicht, wenn das Fahrzeug schon repariert ist.

Die häufigste Frage zuerst

Bei unverschuldetem Unfall zahlen Sie das Gutachten nicht


Wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben, gehören die Kosten des Sachverständigen zum Schaden — und den trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung.

Ebenso wichtig: Sie haben die freie Wahl des Sachverständigen. Der Prüfdienst der gegnerischen Versicherung ist nicht Ihr Gutachter, sondern deren. Wenn jemand am Telefon „wir schicken Ihnen einen vorbei" sagt, dürfen Sie ablehnen.

Unverschuldet

Die gegnerische Versicherung trägt die Gutachterkosten.

Teilschuld

Die Kosten werden entsprechend der Haftungsquote geteilt.

Kaskoschaden

Hier gelten Ihre Versicherungsbedingungen — das klären wir vorher gemeinsam.

Das ist die übliche Handhabung und keine Rechtsberatung — die darf ich als Sachverständiger nicht erteilen. Bei strittiger Schuldfrage ist ein Anwalt der richtige Ansprechpartner, und ich arbeite regelmäßig mit Anwälten zusammen.

Honorar

Was ein Unfallgutachten kostet


Das Grundhonorar richtet sich nach der Schadenhöhe — so, wie es in der Kfz-Sachverständigenbranche allgemein üblich ist. Es steigt dabei unterproportional: Je größer der Schaden, desto kleiner der Anteil, den das Gutachten daran ausmacht. Dazu kommen die Nebenkosten, die direkt darunter stehen.

Grundhonorar
Anteil am Schaden
Staffelstufe

Netto, zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Vollständige Honorartabelle anzeigen (84 Stufen)
Schadenhöhe bisGrundhonorarAnteil
500 € 299 € 59,8 %
750 € 333 € 44,4 %
1.000 € 391 € 39,1 %
1.250 € 436 € 34,9 %
1.500 € 472 € 31,5 %
1.750 € 504 € 28,8 %
2.000 € 534 € 26,7 %
2.250 € 561 € 24,9 %
2.500 € 588 € 23,5 %
2.750 € 614 € 22,3 %
3.000 € 638 € 21,3 %
3.250 € 661 € 20,3 %
3.500 € 685 € 19,6 %
3.750 € 709 € 18,9 %
4.000 € 733 € 18,3 %
4.250 € 754 € 17,7 %
4.500 € 777 € 17,3 %
4.750 € 795 € 16,7 %
5.000 € 815 € 16,3 %
5.250 € 835 € 15,9 %
5.500 € 856 € 15,6 %
5.750 € 874 € 15,2 %
6.000 € 895 € 14,9 %
6.500 € 924 € 14,2 %
7.000 € 953 € 13,6 %
7.500 € 982 € 13,1 %
8.000 € 1.016 € 12,7 %
8.500 € 1.049 € 12,3 %
9.000 € 1.083 € 12,0 %
9.500 € 1.113 € 11,7 %
10.000 € 1.145 € 11,5 %
10.500 € 1.183 € 11,3 %
11.000 € 1.210 € 11,0 %
11.500 € 1.248 € 10,9 %
12.000 € 1.279 € 10,7 %
12.500 € 1.312 € 10,5 %
13.000 € 1.348 € 10,4 %
13.500 € 1.383 € 10,2 %
14.000 € 1.413 € 10,1 %
14.500 € 1.448 € 10,0 %
15.000 € 1.484 € 9,9 %
16.000 € 1.540 € 9,6 %
17.000 € 1.598 € 9,4 %
18.000 € 1.651 € 9,2 %
19.000 € 1.712 € 9,0 %
20.000 € 1.775 € 8,9 %
21.000 € 1.844 € 8,8 %
22.000 € 1.901 € 8,6 %
23.000 € 1.958 € 8,5 %
24.000 € 2.021 € 8,4 %
25.000 € 2.060 € 8,2 %
26.000 € 2.123 € 8,2 %
27.000 € 2.185 € 8,1 %
28.000 € 2.253 € 8,0 %
29.000 € 2.312 € 8,0 %
30.000 € 2.392 € 8,0 %
32.500 € 2.529 € 7,8 %
35.000 € 2.683 € 7,7 %
37.500 € 2.839 € 7,6 %
40.000 € 3.006 € 7,5 %
42.500 € 3.180 € 7,5 %
45.000 € 3.365 € 7,5 %
47.500 € 3.528 € 7,4 %
50.000 € 3.690 € 7,4 %
52.500 € 3.852 € 7,3 %
55.000 € 4.014 € 7,3 %
57.500 € 4.176 € 7,3 %
60.000 € 4.338 € 7,2 %
62.500 € 4.500 € 7,2 %
65.000 € 4.662 € 7,2 %
67.500 € 4.824 € 7,1 %
70.000 € 4.986 € 7,1 %
72.500 € 5.148 € 7,1 %
75.000 € 5.310 € 7,1 %
77.500 € 5.472 € 7,1 %
80.000 € 5.634 € 7,0 %
82.500 € 5.796 € 7,0 %
85.000 € 5.958 € 7,0 %
87.500 € 6.120 € 7,0 %
90.000 € 6.282 € 7,0 %
92.500 € 6.444 € 7,0 %
95.000 € 6.606 € 7,0 %
97.500 € 6.768 € 6,9 %
100.000 € 6.930 € 6,9 %

Eigene Honorartabelle, aufgestellt 2025. Sie gilt bis zur Veröffentlichung einer neuen Tabelle. Alle Beträge netto, zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Oberhalb von 100.000 € Schadenhöhe wird das Grundhonorar individuell vereinbart.

Nebenkosten

Was zum Grundhonorar hinzukommt


Die Nebenkosten werden nach tatsächlichem Anfall abgerechnet, nicht pauschal — Sie zahlen also für die Fotos, die im Gutachten sind, und für die Seiten, die es hat.

PositionSatz
Fotogebühr Ein zweiter Fotosatz wird gesondert berechnet. 2,00 € je Foto
Schreibkosten Kopien werden gesondert berechnet. 1,80 € je Seite
Fahrtkosten Nur bei auswärtigen Terminen, vorher abgestimmt. 0,70 € je Kilometer
Porto und Telefon Versand des Gutachtens und Kommunikation im Vorgang. nach Aufwand

Ein Beispiel aus der Praxis

Ein tatsächlich abgerechneter Vorgang — Grundhonorar nach Schadenhöhe, 15 Fotos, 19 Seiten, Termin ohne Anfahrt.

PositionMengeBetrag
Grundhonorar483,00 €
Fotogebühr15 Fotos30,00 €
Schreibkosten19 Seiten34,20 €
Fahrtkosten0 km0,00 €
Summe netto547,20 €

Zzgl. Porto und Telefon nach Aufwand sowie der gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei unverschuldetem Unfall trägt diese Kosten in aller Regel die gegnerische Versicherung.

Inhalt

Was in einem Unfallgutachten steht


Jede dieser Positionen ist im Streitfall eine eigene Angriffsfläche — und deshalb wird jede einzeln belegt.

01

Schadenumfang

Welche Bauteile sind betroffen, welche nur mittelbar, und was war schon vorher da. Die Abgrenzung von Vor- und Altschäden entscheidet später über die Kürzung.

02

Reparaturweg und -kosten

Erneuern, instand setzen oder teilreparieren — begründet, nicht pauschal. Kalkuliert nach Herstellervorgaben mit Arbeitswerten, Lackierstufen und Ersatzteilpreisen.

03

Wiederbeschaffungs- und Restwert

Was ein gleichwertiges Fahrzeug am Markt kostet und was das beschädigte noch wert ist. Beides mit den zugrunde gelegten Vergleichsangeboten im Gutachten.

04

Merkantile Wertminderung

Der Betrag, um den Ihr Fahrzeug nach fachgerechter Reparatur weniger wert ist, weil es ein Unfallfahrzeug bleibt. Wird erschreckend oft schlicht vergessen.

05

Ausfallzeit

Reparaturdauer und Wiederbeschaffungsdauer — die Grundlage für Nutzungsausfall beziehungsweise Mietwagen.

06

Beweissicherung

Fotodokumentation des Zustands vor der Reparatur. Danach ist der Beweis weg — das ist der Grund, warum ein Gutachten vor und nicht nach der Werkstatt kommt.

Ablauf

Vom Anruf bis zum Gutachten


  1. Melden Sie sich, bevor repariert wird

    Das ist der einzige wirklich kritische Punkt. Ist das Fahrzeug erst zerlegt oder instand gesetzt, lässt sich der Schaden nicht mehr belegen.

  2. Besichtigung

    Bei Ihnen, in der Werkstatt oder beim Abschleppdienst — dort, wo das Fahrzeug steht. Aufnahme des Schadens, Fotodokumentation, Datenerfassung.

  3. Kalkulation und Ausarbeitung

    Reparaturweg, Kalkulation, Marktrecherche für Wiederbeschaffungs- und Restwert, Bewertung der Wertminderung.

  4. Übergabe und Versand

    Sie bekommen das Gutachten; auf Wunsch geht es direkt an Ihren Anwalt und die regulierende Versicherung.

Was Sie bereithalten sollten: Fahrzeugschein, Unfallzeitpunkt und -ort, Angaben zum Unfallgegner beziehungsweise das Aktenzeichen der Versicherung, Nachweise über Sonderausstattung sowie über frühere Schäden und Reparaturen.

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